Förderung von 8,33 kHz Funkgeräten durch die EU

Wie angekündigt hat der DAeC die Antragsunterlagen für die Förderung von bordseitigen 8,33 kHz Flugfunkgeräten und Bodenstationen für die Allgemeine Luftfahrt fertiggestellt und nach Genehmigung durch das BMVI termingerecht an die zuständige Stelle der EU übermittelt.

Mit dem Antrag werden für die gesamte deutsch registrierte Allgemeine Luftfahrt Fördermittel aus dem Connecting Europe Facility (CEF) der Innovation and Networks Executive Agency (INEA) zur Umrüstung von Luft- und Bodenfunkstellen (INFO-Frequenzen) beantragt.

Link zum CEF (nur englisch): https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility

Nicht eingeschlossen in den Antrag sind Luftfahrzeuge des kommerziellen Lufttransports und Internationale Verkehrsflughäfen.

Im Antrag sind Gesamtkosten von ca. 41 Mio €. inklusive der Verwaltungs- und Personalkosten des DAeC angesetzt, was einer Fördersumme von knapp 9 Mio € entspricht. Maximal können Luftfunkstellen mit 20 % und Bodenfunkstellen mit 50 % gefördert werden. Es ist jedoch auch denkbar, dass die EU einen anderen Zuteilungsschlüssel festlegt. Die Projektbetreuung wird im Falle der Förderung durch den DAeC sichergestellt.

Mit der Übermittlung des Antrages an die EU hat der DAeC einen wesentlichen Schritt getan. Als nächsten Schritt prüft eine Arbeitsgruppe in der EU alle im Rahmen des CEF-Projektes eingegangenen Anträge und wird voraussichtlich im Frühjahr über die Verteilung des mehrere hundert Mio € schweren Fördertopfes entscheiden.

Bis zu diesem Zeitpunkt heißt es abwarten und hoffen, dass der Antrag des DAeC durch die EU berücksichtigt wird.

Ab dem Zeitpunkt der Zusage können dann die entsprechenden Nachweise für Kauf, Installation und Zuteilung der Frequenz beim DAeC eingereicht werden. Nach der Prüfung durch den DAeC, der Übermittlung der Daten zur EU und Freigabe der Fördergelder werden diese dann zu einem späteren Zeitpunkt an die Antragsteller überwiesen.

Es ist zu beachten, dass nur Systeme gefördert werden, die im zeitlichen Zusammenhang mit dem Förderantrag angeschafft wurden. Förderfähig ist demnach jedes Gerät, welches im Zeitraum vom 07.02.2017 bis zum 31.12.2017 angeschafft wird, soweit es eine Förderzusage durch die EU gibt. Es ist demnach nicht notwendig, mit der Anschaffung bis zu einer Zusage durch die EU zu warten.

Wir bitten derzeit darum, keine Anträge und oder Rechnungen an den DAeC zu senden. Wir informieren über den konkreten Ablauf, die Anforderungen und Förderbedingungen im Detail, wenn die Förderzusage durch die EU vorliegt. Erst dann können eingehende Anträge auch bearbeitet
werden.