Rückschlag für den UL-Segelflug

Die Europäische Union hat per Verordnung den bislang für uns gültigen Wert der maximalen Strukturmasse von 80 kg zum Bau von einsitzigen UL-Segelflugzeugen in 80 kg Leermasse geändert. Im deutschen Luftverkehrsrecht war bislang geregelt, dass 80 kg Strukturmasse als erfüllt galt, wenn 120 kg Leermasse nicht überschritten wurden. Diese Regelung war für uns eine gute Basis. Das Problem der jetzigen Massenreduzierung begann vor 2 Jahren durch einen Vorschlag der EASA.

Der DULSV hat damals sofort reagiert und unseren Dachverband, den DAeC, gebeten, dieses zu verhindern. Leider wurde vom DAeC nichts Gravierendes unternommen. Es wurde verschoben und beschwichtigt. Der Vorstand des DAeC hat für unseren kleinen Verband praktisch nichts geleistet. Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Wie sich die deutsche Luftverkehrsgesetzgebung verhalten wird, ist noch nicht abzusehen.

Der neue Präsident des DAeC, Herr Koplin, hat uns in einer Vorstandssitzung fest zugesagt alles zu tun, damit es bei uns keine Einbrüche gibt. Da eine Änderung der EU-Verordnung vorerst nicht in Sicht ist, bleibt nur der Weg über die Auslegung von Definitionen für uns eine halbwegs akzeptable Lösung zu finden.

Beruhigen können wir alle Inhaber von zugelassenen Gleitflugzeugen sowie die Inhaber von Musterprüfbescheinigungen. Diese Geräte können weiter gebaut und betrieben werden. Auch Diejenigen, welche ihre Bauvorhaben angemeldet haben, brauchen sich keine Sorgen zu machen, auch hier gilt der Bestandsschutz.

Der Vorstand des DULSV arbeitet intensiv daran, dass es im UL-Segelflug weiter geht. Wir bitten gerade jetzt darum, möglichst viele Interessenten und Mitglieder zu werben. Viele Mitglieder machen uns stark.

Es geht um die Zukunft des UL-Segelfluges.

Peter Poppe