Ausbildung

Ausbildungsumfang und Inhalte

Die Ausbildungordnung und Lizenzvergabe für Leichte Luftsportgeräte werden in Deutschland vom DAeC Luftsportgerätebüro und dem Deutschen Ultraleichtflug Verband im Rahmen der Ultraleicht Ausbildung geregelt und durchgeführt. Informationen über Ausbildungsumfang und mögliche Erleichterungen für Piloten mit fliegerischer Vorbildung findet ihr auf der Seite ULTRALEICHTE LUFTSPORTGERÄTE: AUSBILDUNG & LIZENZEN:

  • LL-Segelflug: Siehe dort Rubrik UL-Segelflug: Ausbildung. Lizenzen & Anträge
  • LL-Motorflug: Siehe dort in den verschiedenen Gerätekategorien jeweils in der Rubrik Einsitzige Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120kg einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät
  • LL-Motorsegler gelten als aerodynamisch gesteuertes LL-Motorflugzeug (Kategorie Dreiachs UL).

Inhaber einer gültigen UL-Lizenz können sich die Lizenz für Leichte Luftsportgeräte auf Antrag einfach eintragen lassen. Inhaber einer gültigen Segelflugpiloten Lizenz können die LL-Segelflug Lizenz durch einfache Einweisung erwerben, z.B. in einem Lehrgang des DVLL.

Die LL Pilotenausbildung wird in der Regel von kommerziellen UL-Flugschulen durchgeführt, von denen einige auch eine explizite LL-Ausbildung ohne Medical anbieten.

Leichte Luftsportgeräte und Fliegertauglichkeit

Die Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) schreibt in § 24 LuftVZO vor, dass ein Luftfahrzeugführer tauglich sein muss. Gleichzeitig legt die LuftVZO fest, dass für Luftsportgeräteführer von Luftsportgeräten bis 120 kg Leermasse kein Nachweis gefordert wird. Wer sich also noch nie einer fliegerärztlichen Untersuchung unterzogen oder die letzte solche Untersuchung bestanden hat, darf Leichte Luftsportgeräte ohne Medical fliegen. Wer jedoch bereits als fluguntauglich befunden wurde ist auch für LLs fluguntauglich.

Den Flugschulen und Fluglehrern für UL-Segelflugzeuge wird empfohlen, sich vor Beginn einer Ausbildung durch den Bewerber ein hausärztliches Attest und eine Erklärung, dass der Bewerber nicht fliegerärztlich untauglich geschrieben wurde, vorlegen zu lassen.

Die Verbandsflugschule

Die Schule hat den Hauptzweck die Ausbildung auf UL-Segelflugzeugen in Deutschland für alle Fluglehrer, die nicht an einer gewerblichen Flugschule tätig sind, zu koordinieren. Wir hoffen, mit dieser Flugschule einen wesentlichen Beitrag zur Flugsicherheit beim Flugbetrieb mit UL-Segelflugzeugen zu leisten.

Fluglehrerausbildung

Fluglehrer für Ultraleichte Segelflugzeuge zu werden ist so einfach, dass bislang noch kein Bedarf für Lehrgänge des DVLL entstanden ist. Man braucht:

  • Eine Lizenz für UL-Segelflugzeuge,
  • eine Lehrberechtigung für eine andere Fluglizenz (z.B. Segelfluglehrer, Motorfluglehrer, Motor-UL-Lehrer, …) und
  • die Mitgliedschaft in einer Flugschule.

Letztere erreicht man am einfachsten durch eine Mitgliedschaft im DVLL. Eine formlose Meldung beim Ausbildungsleiter genügt für die Aufnahme der Lehrtätigkeit.

Fluglehrer und Prüfer

Ausbildungsleiter

Dieter Schmitt[email protected]Tel. +49 (0) 160 6345562

Liste der Verbandsfluglehrer

Bachmeier,Michael[email protected]015120787304
Weber,Prof.Dr.Klaus[email protected]01794988135
Jaster,Gerald[email protected]
Weßel,Carl Otto[email protected]01605839399
Schmitz,Alfred[email protected]01728337304
Schwägler,Helmut[email protected]01718511696
Neuhaus,Alexander[email protected]
Selz,Thomas[email protected]
Kneier,Patrick[email protected]015120016929
Hammann,Peter[email protected]06751856324-0
Deutschenbaur,Hermann[email protected]
Ruß,Reinhold09503313

Prüfungsratsmitglieder

Professor Dr. Klaus Klaus Weber[email protected]01794988135
Peter Hammann[email protected]06751856324-0
Sirko Heinen01702382045

Außenstellen des DVLL

  • Flugplatz Singhofen
  • Flugplatz Bad Kissingen
  • Laucha
  • Dolmar Thüringen

Gewerbliche Flugschulen

  • Flugplatz Kulmbach
  • Flugplatz Aßlarer Hütte (Wolfram Diehl 01785003464)