Rückschlag für den UL-Segelflug

Die Europäische Union hat per Verordnung den bislang für uns gültigen Wert der maximalen Strukturmasse von 80 kg zum Bau von einsitzigen UL-Segelflugzeugen in 80 kg Leermasse geändert. Im deutschen Luftverkehrsrecht war bislang geregelt, dass 80 kg Strukturmasse als erfüllt galt, wenn 120 kg Leermasse nicht überschritten wurden. Diese Regelung war für uns eine gute Basis. Das Problem der … Weiterlesen …