Zulassung von Luftsportgeräten im Eigenbau

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat Luftfahrt
Z.H. Herrn Daum
Invalidenstraße 44
D- 10115 BERLIN

Betr.: Hier: Zulassung von Luftsportgeräten im Eigenbau, welche nicht der Vermarktung zugänglich gemacht werden.

Sehr geehrter Herr Daum,

der Deutsche Ultraleicht – Segelflugverband musste feststellen, dass Ul-Segelflugzeuge, welche im Selbstbau hergestellt werden und nicht der Vermarktung zugeführt werden, von der Luftgeräteprüfordnung nicht erfasst wurden. Die Luftgeräteprüfordnung befasst sich nach der EG – Verordnung in Sachen „ nicht zulassungspflichtiges Luftsportgerät“ ausschließlich mit Luftsportgeräten, welche für die Vermarktung auf dem europäischen Markt infrage kommen.
Wir haben den Fall, dass drei Flugzeuge im Amateurselbstbau hergestellt wurden. Alle drei Flugzeuge sind Unikate und der Vermarktung unzugänglich. Leider gibt es in Deutschland keine akkreditierte Musterprüfstelle, weil die beauftragten Verbände finanziell nicht in der Lage sind, den hohen finanziellen Aufwand für eine Akkreditierung der Musterprüfstelle für UL-Segelflugzeuge zu übernehmen.
In dieser Situation können somit auch die drei o.g. Flugzeuge nicht abschließend Muster geprüft werden. Die Erbauer haben einen großen Aufwand an Zeit und Geld in diese Projekte investiert und stehen jetzt mit den fertigen Flugzeugen vor der Frage, wie es weiter gehen kann. Die Flugzeuge wurden nach den gültigen Bauvorschriften konstruiert und gebaut. Der Bau wurde dem beauftragten DAeC seinerzeit rechtzeitig angezeigt und widerspruchlos angenommen. Zu dieser Zeit war den Erbauern von einer Änderung des Musterprüfverfahrens und einer Akkreditierung der Musterprüfstelle nichts bekannt.
Aus den vorgenannten Gründen bitten wir Sie für eine Lösung zu sorgen, die diesen Flugzeugbauern die Möglichkeit einräumt, ihre Flugzeuge Muster prüfen zu lassen und damit legal zu betreiben. Die Luftgeräteprüfordnung sollte bei dieser Gelegenheit so formuliert werden, dass es auch in Zukunft möglich ist „nichtzulassungspflichtiges Luftsportgerät“ welches nicht der Vermarktung dient, auch ohne Akkreditierung einer Musterprüfstelle zu zulassen.
Ich schreibe Ihnen diese Zeilen im Auftrag des Vorstandes des Deutschen Ultraleicht- Segelflugverbandes und hoffe auf einen akzeptablen Lösungsvorschlag.

Mit besten Grüßen
Peter Poppe
Ehrenvorsitzender