120 kg Bauvorschriften für motorisierte Dreiachser verabschiedet!
Das Ministerium hat die vom Deutschen Ultraleicht – SegelflugVerband DULSV eingereichten Bauvorschriften überarbeitet und verabschiedet.
Die neu formulierten und verabschiedeten Bauvorschriften werden nun vom LBA in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) veröffentlicht.
Die leidige, über zwei Jahre hinweg andauernde, erfolglose “politische” Blockade unter Wortführung des DULV konnte nun durch die Initiative eines kleineren Verbandes durchbrochen werden.
Der DULSV, dessen Bauvorschriften für die 120 kg Segelflugzeuge ohnehin 55 km/h Vmin vorschreiben, hätte mit der vom DULV angestrebten Übernahme der LTF-UL (65 km/h Vmin) nichts anfangen können.
Unabhängig von den Bestrebungen des DULV war in jedem Fall eine eigene Lösung nötig. Daher wurde zu den bestehenden Lufttüchtigkeitsforderungen für Gleitflugzeuge (LFG) ein “Anhang Motor” entwickelt und im Herbst 2011 als Entwurf an das Ministerium eingereicht. Auf Basis dieses Entwurfes haben Ministerium und LBA nun neue Bauvorschriften Formuliert, die für motorisierte und nicht motorisierte Dreiachser bis 120 kg Leergewicht anwendbar sind.
Näheres ist bereits jetzt nachzulesen in der Besprechung des Entwurfs in “Flügel, das Magazin” Nr. 113. Die technischen Rahmenbedingungen haben sich in der Endfassung nicht mehr geändert.
Hier der Artikel aus dem aktuellen Flügel Magazin zum Thema:
„Bewegung bei den 120 kg Dreiachsern“ und „Endlich: Startfreigabe für motorisierte 120kg Dreiachser?“
Vorankündigung AERO Friedrichshafen:
Beim DULSV auf dem Stand des DAeC (A1 – 301) wird es eine Fülle an Informationen und Unterlagen rund um die neuen 120er Dreiachser geben.
(Quelle: ultraleicht120.de)