Heute wurde bekannt, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gemäss LuftSiG weiter Bestand hat. In einem nicht angekündigten Beschluss stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die ZÜP rechtmässig entstanden ist und sie materiell weder gegen Grundrechte noch gegen das Rechtsstaatsprinzip verstösst. Für Letzteres genügt der Pressemitteilung des Gerichts ein einfacher Dreizeiler am Ende der Mitteilung.
So werden also Piloten von Motorflugzeugen auch weiterhin allein durch ihre Tätigkeit des Terrorismus verdächtigt und müssen sich ohne Verdachtsmomente geheimdienstlich untersuchen lassen. Gegen diese offensichtliche Einschränkung der Freiheitsrechte hatten zahlreiche Piloten geklagt. Die Bürgerinitiative JAR-Contra und die AOPA haben sich gegen die ZÜP eingesetzt und die Klagen unterstützt. Wir danken diesen Leuten, sich unermüdlich für unsere Freiheit eingesetzt zu haben.