Aufgrund der 80 kg-Problematik wurde von uns dem Bundesverkehrsministerium vorgeschlagen, zukünftig die Rüstmasse als limitierenden Faktor einzuführen. Es sollte heißen: „Die Leermasse von 80 kg gilt als erfüllt, wenn eine Rüstmasse von 120 kg nicht überschritten wird.“
Sowohl vom BVM wie auch vom LBA wurde mitgeteilt, diesen Vorschlag zu unterstützen. Wenn unser Vorschlag rechtskräftig wird, sind unsere Probleme erst einmal vom Tisch.