Der Deutsche Ultraleicht – Segelflugverband wird nicht, wie gerüchteweise verbreitet, die Belange der motorisierten 120 kg – Flugzeuge wahrnehmen. Für die technische Zulassung und die personelle Lizenzierung dieser Luftsportgeräte sind der DAeC sowie der DULV zuständig.
Gleichwohl wird der DULSV sich weiterhin für die „leichten Segelflugzeuge“ (Gleitflugzeuge), auch für motorisierte, selbststartende 120 – kg – Segelflugzeuge engagieren, wie dies der Satzung des Verbandes entspricht.